Rückzahlung von Kreditkarten-Schulden
Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion ist es Karteninhabern möglich, die in Anspruch genommene Kreditsumme in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Karteninhaber sichern sich so die Flexibilität, Einkäufe zu tätigen, wann immer sie wollen, die Kosten hierfür allerdings erst später zu begleichen. Die Rückzahlung der Kreditkarten-Schulden ist dabei in der Regel im Kreditkartenantrag geregelt. Wird die Kreditlinien in Anspruch genommen, wird eine Rate von 1-3% der Inanspruchnahme fällig. Diese Rate wird vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht, welches auf dem Kartenantrag vermerkt wurde. Um zu geringe Raten zu vermeiden, ist zumeist eine Mindestrate von 20-25 Euro zu bezahlen. So ist es möglich, Einkäufe mit sehr kleinen Raten zu begleichen.
Bei diesen geringen Raten sollten Kreditkarteninhaber allerdings bedenken, dass die Kreditschulden so meist nicht getilgt werden können. Oft werden damit lediglich die Zinskosten finanziert, die je nach Institut bei bis zu 15% p.a. liegen können. Da die Zinsen zudem variabel gestaltet sind haben die Banken die Möglichkeit, diese zu erhöhen, wenn sich auch die Marktzinsen verändern.
Um zu erreichen, dass die die Zinskosten zu hoch werden, können Karteninhaber Kreditkarten-Schulden auf Wunsch aber auch schneller zurückzahlen. Ebenso wie bei einem Rahmenkredit gewähren die Kartenherausgeber die Möglichkeit, Sonderzahlungen in beliebiger Höhe zu leisten und so die Schulden schneller zu tilgen. Kündigungen oder spezielle Vereinbarungen sind hierfür nicht notwendig.
Karteninhaber, die ihre Kreditkarte mit hohen Summen in Anspruch genommen haben, erreichen die Rückzahlung der Kreditkarten-Schulden oft jedoch nur schwer. Um Zinsen zu sparen lohnt es sich in diesem Fall, die Kreditlinie umzuschulden, etwa in einen klassischen Ratenkredit. Dieser wird dann, ohne erneute Inanspruchnahme, zurückgezahlt, so dass Kreditnehmer nach ein bis sechs Jahren schuldenfrei sind.

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