Wer sich dazu entschließt, eine Kreditkarte zu beantragen, der darf dabei niemals vergessen, dass man mit einer solchen Kreditkarte nicht grenzenlos einkaufen kann. Zwar versprechen die meisten Kartenausgeber ungeahnte Möglichkeiten, die sich einem mit der Kreditkarte bieten, aber auch hier sind dem Kartennutzer natürlich Grenzen gesetzt. Diese befinden sich im Verfügungsrahmen, die der Kunde für seine Kreditkarte erhält. Dabei sind in der Regel zwei Faktoren wichtig, die diesen Verfügungsrahmen beeinflussen. Das sind das genehmigte Kreditlimit für die Kreditkarte und – falls angeboten – das auf dem Kreditkartenkonto geführte Guthaben.
Guthaben und Kreditrahmen
Beide Bereiche wirken sich auf den Verfügungsrahmen der Kreditkarte aus. Das eingeräumte Limit der Kreditkarte richtet sich in der Regel nach der Bonität des Karteninhabers. Meist wird dies von der Höhe der regelmäßigen Einkünfte dieser Person abhängig gemacht. Wer also viel verdient, dem wird dann auch ein höheres Limit zugedacht, als jemandem mit nur geringem Einkommen. Ein Guthaben für das Kreditkartenkonto hingegen kann nicht bei jeder Kreditkarte berücksichtigt werden. Es gibt immer noch genügend Kartenangebote, die dem Karteninhaber diese Möglichkeit verwehren. Dort wird das Kreditkartenkonto nur ausgeglichen geführt oder aber im Soll. Allerdings bieten mittlerweile immer mehr Banken und Finanzdienstleister ihre Kreditkarten auch mit der Möglichkeit an, diese im Guthaben zu führen. Oftmals werden dazu auch noch attraktive Verzinsungen angeboten.
In den Fällen, in denen eine Guthabenführung für die Kreditkarte erlaubt wird, wird dieses Guthaben auch als Erstes abgebaut, wenn es zu einer Zahlung mit der Kreditkarte kommt. Das eingeräumte Limit wird nur dann in Anspruch genommen, wenn das Guthaben aufgebraucht worden ist.