Die Bewerbung einer Kreditkarte als kostenlos bezieht sich in der Regel (primär) auf das Jahresentgelt. Der Begriff schließt nicht aus, dass aufgrund der Kartennutzung Entgelte fällig werden. Diese sind selbstverständlich dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Emittenten zu entnehmen. Nicht wenige Verbraucher rufen dieses bei der Auswahl einer Kreditkarte jedoch nicht auf, da sie als gratis vorgestellte Angebote nicht weiter überprüfen. Wenn sie unmittelbar vor der Anforderung einer Partnerkarte feststellen, dass diese im Gegensatz zur Hauptkarte nicht kostenfrei ausgegeben wird, lässt sich die Kostenfalle leicht umgehen. Der Partner beziehungsweise die Partnerin kann schließlich leicht eine eigene Gratis-Kreditkarte beantragen. Einige Kosten fallen jedoch unvermeidbar bei der üblichen Nutzung einer Kreditkarte an, sodass sie bei einem Preisvergleich zwischen verschiedenen Karten ohne Jahresentgelt zu berücksichtigen sind. – Dieser Artikel erkärt, warum Sie achten müssen.
Kreditkarten: Ist kostenlos nicht gleich kostenlos?
Dass kostenlose Kreditkarten nach einem Verlust oder einer Beschädigung zumeist nur gegen die Bezahlung eines Entgelts ersetzt werden, lässt sich verkraften, wenn das Ereignis im eigenen Land eintritt. In diesem Fall erfolgt die Neuausstellung der Kreditkarte innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen und kostet nicht mehr als fünfzehn Euro. Emittenten von kostenpflichtigen Karten verzichten leicht auf das Neuausstellungsentgelt, auch wenn sie es im Preis- und Leistungsverzeichnis aufführen. Wirklich spürbar werden die Kosten für den Kreditkartenverlust, wenn dieser im Ausland erfolgt und der Kartennutzer den Notfallservice in Anspruch nimmt. In diesem Fall sind die Kosten bei Kreditkarten ohne Jahresentgelt deutlich höher als bei solchen mit Grundentgelt. Das ist nachvollziehbar, denn der Emittent nutzt einen Teil des Kreditkartenentgelts zur Absicherung des Kostenrisikos bei Kartenverlusten.
Größte Kostentreiber: Kosten für den Auslandseinsatz und für die Bargeldabhebung
Wer häufig verreist und die Kreditkarte für die Bargeldbeschaffung nutzt, zahlt dafür bei vielen Karten extra – vgl. hierzu unseren Artikel: „Kreditkarten: Kostenlos Geld abheben am Automaten im Ausland„. Bei Kartenzahlungen innerhalb des Euro-Währungsraumes darf kein Auslandseinsatzentgelt berechnet werden. Einige Kartenemittenten erweitern den Raum für die kostenlose Bargeldversorgung um ausgewählte weitere Länder, wobei es sich überwiegend um EU-Staaten und EWR-Länder handelt.
Die generelle Kostenfreiheit für den Auslandseinsatz trifft auf einige mit einem Jahresentgelt verbundene Karten, aber auf so gut wie keine Kreditkarte ohne Jahresentgelt zu. Deren Emittenten erheben vielmehr häufig ein überdurchschnittlich hohes Entgelt für den Auslandseinsatz.
Das gilt auch für die bei Barabhebungen im Ausland zu zahlenden Beträge. Diese lassen sich leicht umgehen, indem Verbraucher neben ihrer Kreditkarte eine Sparcard der Postbank nutzen. Mittels dieser Karte sind zehn Auslandsverfügungen je Kalenderjahr frei. Eine Erhöhung der Anzahl der kostenlosen Bargeldabhebungen ist durch die Eröffnung mehrere Sparkonten leicht möglich.
Bei Kreditkarten ist darauf zu achten, dass immer mehr Emittenten nicht nur tatsächliche Verfügungen an einem Geldautomaten, sondern auch die Kartennutzung für Wetteinsätze mit dem Entgelt für Barverfügungen belasten. Diese Kosten lassen sich zwar durch Überweisungen auf das Wettkonto umgehen, allerdings steht der gewünschte Betrag dann nicht sofort, sondern erst nach dem Geldeingang beim Buchmacher für Sportwetten zur Verfügung.
Mehr im Web zum Thema „versteckte Gebühren bei Kreditkarten“:
- www.cardscout.de/kreditkarten-ratgeber/versteckte-kosten-bei-prepaid-kreditkarten.html
- http://blog.check24.de/kreditkarte/versteckte-gebuehren-16434/
- www.welt.de/finanzen/verbraucher/article132807836/Hinter-Amazon-Kreditkarte-lauern-Kostenfallen.html
Kosten für die Inanspruchnahme der Teilzahlung
Die Kreditkartenabrechnung wird bei den meisten Karten wenige Tage bis maximal zwei Wochen nach Zugang fällig und üblicherweise vom Girokonto abgebucht. Einige wenige Kreditkarten sind mit einem um einen Monat verlängerten Zahlungsziel ausgestattet. Der Karteninhaber hat bei den meisten Angeboten die Möglichkeit, alternativ zum sofortigen Kontoausgleich die Teilzahlung zu wählen.
Dafür fallen Sollzinsen an, deren Höhe bei den meisten kostenlosen Kreditkarten oberhalb des Zinssatzes von Standardkarten mit Jahresentgelt liegt. Von dieser Grundregel gibt es allerdings Ausnahmen, besonders die an ein Konto bei derselben Bank gebundene DKB-Kreditkarte ist mit einem ungewöhnlich niedrigen Sollzinssatz ausgestattet.
Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte ohnehin nicht ratsam, da Ratenkredite deutlich preiswerter und selbst der Dispositionskredit des Girokontos oft billiger sind.
Entgelt für die Nichtnutzung der Karte
Bislang müssen Karteninhaber ein Entgelt für die Nichtnutzung ihrer Karte nur bei einer nahezu kostenlosen Prepaid-Karte und noch bei keiner klassischen Kreditkarte entrichten (siehe zu Prepaidkarten u.a. MeineGiroKarte).
Die Prepaid-Mastercard von Kalixa wird ohne Jahresentgelt ausgegeben, Kunden bezahlen lediglich einmalig 9,95 Euro für die Aktivierung ihrer Karte. Wenn sie diese sechs Monate in Folge nicht nutzen, entsteht jedoch ein monatliches Entgelt für die Führung eines inaktiven Kreditkartenkontos in Höhe von 0,99 Euro. Dieser Betrag ist nicht hoch, er summiert sich bei Nichtverwendung der Karte innerhalb eines ganzen Jahres jedoch auf annähernd zwölf Euro.
Die Einführung von Sonderentgelten für die Nichtnutzung klassischer Gratis-Kreditkarten ist keineswegs unwahrscheinlich, auch wenn bis jetzt noch kein Emittent von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Entsprechende Kosten lassen sich leicht vermeiden, indem jeder Karteninhaber seine Kreditkarte tatsächlich einsetzt. Bei der Kalixa-Mastercard reicht bereits ein Zahlungsvorgang nach jeweils fünf Monaten aus.
Mögliche Kosten des zur Kreditkarte gehörenden Kontos
Einige Kreditkarten setzen voraus, dass der Antragsteller über ein Konto bei der sie emittierenden Bank verfügt oder ein solches eröffnet. Bei den bekanntesten kostenlosen Kreditkarten mit Kontozwang bei der emittierenden Bank erfolgt die Führung des Girokontos ebenfalls grundsätzlich unentgeltlich, zum Teil fallen allerdings Kosten bei beleghaften Überweisungen an.
Verschiedene Banken wie die Postbank werben um die Kontoeröffnung durch Neukunden, indem sie ihnen eine dauerhaft kostenlose Kreditkarte anbieten. Während die Kostenfreiheit der Kreditkarte garantiert ist, können für die Kontoführung Entgelte anfallen. Bei der Postbank ist je nach Kontomodell ein monatlicher Mindestgeldeingang von 1000 bis 1250 Euro oder eine als Gehalt beziehungsweise Lohn oder als Rente gekennzeichnete eingehende Zahlung Grundbedingungen für die unentgeltliche Führung des Girokontos. Die Visa Card der Postbank ist zwar nicht zwingend an ein bei derselben Bank geführtes Girokonto gebunden; eine Kündigung des Postbankkontos führt aber dazu, dass der Inhaber für die Nutzung der Kreditkarte künftig ein Jahresentgelt zu entrichten hat.
Selten erhobene Entgelte bei kostenlosen Kreditkarten
Eine Ausstellungsgebühr oder ein Entgelt für die regelmäßige Kartenerneuerung nach dem Ende der Gültigkeitsdauer erheben die Emittenten der Kreditkarten ohne Jahresentgelt nicht, da sie ihr Angebot ansonsten aufgrund unvermeidbarer Kosten nicht mehr als kostenlos bewerben dürften. Wenn der Kunde allerdings zusätzliche Leistungen wie ein von ihm gewähltes Kartenmotiv wünscht, muss er – sofern der Kartenemittent die Möglichkeit der entsprechenden Sonderleistungen überhaupt vorsieht – hohe Entgelte zahlen.
Bei der Zusendung der Kreditkartenabrechnung als Brief fallen bei eigentlich kostenlosen Kreditkarten zumindest die Postgebühren als Kosten an. Das gilt allerdings auch für die meisten kostenpflichtigen Karten und lässt sich zudem immer durch die Nutzung der Online-Abrechnung umgehen.
Selbst bei kostenloser Bargeldbeschaffung und kostenlosem Auslandseinsatz drohen versteckte Kosten
Die goldene Mastercard-Kreditkarte der Luxemburger Advanzia Bank gilt als Musterexemplar einer kostenfreien Karte, da neben dem Jahresentgelt auch Sonderentgelte für den Karteneinsatz im Ausland und für Geldabhebungen entfallen. Dennoch ist gerade diese Kreditkarte mit der Gefahr hoher versteckter Kosten verbunden. Da der Emittent die Kreditkartenabrechnung nicht abbucht, besteht die Gefahr einer verspäteten Zahlung. In diesem Fall erhebt die Advanzia Bank extrem hohe Zinsen auf den fälligen Betrag. Zudem gilt bei nicht rechtzeitiger Überweisung der Kreditkartenrechnung der Advanzia Bank nicht wie üblich das Fälligkeitsdatum als Maßstab für die Zinsberechnung. Stattdessen berechnet das Luxemburger Geldinstitut seinen Kunden Zinsen ab dem Belastungsdatum der Kreditkarte. Diese Regelung gilt nicht nur bei verspäteter Überweisung der Kreditkartenabrechnung, sondern auch bei der jederzeit möglichen Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion. Diese müssen Besitzer einer goldenen Mastercard der Advanzia Bank nicht extra beantragen, sondern können diese einfach durch die bloße Überweisung des Mindestbetrages oder eines höheren Teilbetrages ihrer aktuellen Monatsabrechnung aktivieren. Bei Bargeldabhebungen sind in jedem Fall Zinsen ab dem Tag der Automatennutzung zu entrichten, sodass diese in der Praxis gar nicht kostenlos sein können, zumal die Advanzia Bank kein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto zulässt. Sie zieht die fälligen Beträge ihrer monatlichen Abrechnungen zwar nicht per Lastschrift ein, überweist aber eine eventuelle Überzahlung umgehend auf das zwingend anzugebende Girokonto des Karteninhabers zurück. Des Weiteren gelten hinsichtlich der Verzinsung ab dem Belastungsdatum der Kreditkarte Wetteinsätze als Bargeldverfügungen – insofern entstehen bei einem entsprechenden Nutzungsszenario sehr wohl versteckte Kosten für eine (angeblich) kostenlose Kreditkarte.
Siehe auch: Amazon Kreditkarten gibt’s nicht mehr?